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Hannelore Ziegler
Hannelore Ziegler geb. 05.10. 1935 in Enkheim, Riedstraße 38, heute Baulücke zwischen Nr. 36 und 40, Konfession: evangelisch, ermordet am 10. März 1943 in der Landesheilanstalt Hadamar. Hannelore Ziegler war die Tochter von Ludwig Ziegler und Anna Antoinette geb. Schuler. Der Vater war Lederschuster; zur Zeit der Einweisung Hannelores in die Anstalt Scheuern diente er als Gefreiter im Heer an der Front. Hannelore Ziegler ist kein “Aktion T4-Opfer”, sondern ein “NS-Euthanasie-Opfer”. (Quellen: Informationen der Gedenkstätte Hadamar und Patientenakte von Hannelore Ziegler) Hannelore Ziegler wurde am 20.05.1941 wegen einer familiären Notsituation mit Genehmigung des Kreiswohlfahrtsamtes Hanau in die Erziehungs- und Pflegeanstalt Scheuern bei Nassau an der Lahn aufgenommen. Wie der Patientenakte zu entnehmen ist, brachte der Vater sein Kind in die Anstalt, legte ein ärztliches Zeugnis vor und erklärte “glaubwürdig”, so ein Vermerk der Anstalt, den Grund seiner Aufnahmebitte, und zwar mit den Worten, “dass die Unterbringung des Kindes plötzlich dadurch notwendig geworden war, da seine Frau einen Nervenzusammenbruch erlitten habe und in die Univ[ersitäts]-Nervenklinik Frankfurt/M.-Niederrad eingeliefert werden musste. Da er selbst Soldat ist und nur auf telegraphische Benachrichtigung hin einen Tag Urlaub bekommen hat, müsse der Haushalt aufgelöst werden.” Denn es sei niemand da, der das kranke Kind hätte pflegen können. Zwei Tage zuvor kam die Mutter in die Frankfurter Nervenklinik und blieb dort drei Monate bis zum 23.08.1941. Danach wurde sie in die Heilanstalt in Herborn verlegt und im Herbst des Jahres als geheilt entlassen. Dagegen wurde die Notunterbringung der Tochter in der Erziehungs- und Heilanstalt Scheuern Hannelore Ziegler zu einem Verhängnis, das schließlich zu ihrem Tod in der Heilanstalt Hadamar führte. Vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Rassenhygiene und des menschenverachtenden Konzepts der Vernichtung von „lebensunwertem Leben“ erhob die Landesheilanstalt Scheuern bei den Krampfanfällen den Verdacht auf eine Erbkrankheit und diagnostizierte einen hochgradigen Schwachsinn (Idiotie). Nach Auskunft der Familie waren die Anfälle aber erst nach einer Pockenimpfung aufgetreten. Zur Erhärtung des Erbverdachts werden in der Krankengeschichte diverse Erkrankungen in der Familie aufgeführt, vor allem dass die Mutter wegen “verworrener Manie” und Wahnvorstellungen in einer Anstaltspflege war und der Großvater väterlicherseits wegen Schizophrenie in der Landesheilanstalt Marburg untergebracht war. Wie sehr die Gedanken der Mutter von Wahnvorstellungen geprägt waren und als Christin den nationalsozialistischen Antisemitismus internalisiert hatte, zeigt sich z.B. an der folgenden Notiz, die sie auf einem herausgerissenen Zettel in der Nervenklinik Frankfurt verfasst hatte und in der Patientenakte der Tochter aufbewahrt wird: “Kampf mit Weißjuden der schlimmste Feind auf Erden nähmlich der Teufel in Menschengestalt / u. der muß ausgerottet mit Stumpf u. Stihll, unserem Herrgott zu liebe. Das jüngste Gericht hu hu hu Römisch-Russischer Kalender, Karfreitag d. 16.5.1941” Der Versicherung Südversa Frankfurt, die die Pflegekosten auf Antrag des Vaters wegen seines Heerdienstes übernommen hatte, wird am 26.08.1941 mitgeteilt, dass die Prognose schlecht sei und es sich voraussichtlich um einen dauernden Pflegefall handle. Hannelores Mutter lebte nach ihrer Entlassung aus der Heilanstalt Herborn bei Verwandten in Fechenheim. Da sie nach eigenem Bekunden “wieder hergestellt” sei, wandte sie sich am 30.11.1941 mit einer Besuchsbitte an die Anstalt in Scheuern und meldete sich für den 14.12.1941 an. Der Besuchswunsch wurde jedoch mit dem Hinweis auf die Kriegsverhältnisse abgewiesen. Auf Anordnung der vorgesetzten Stelle seien die Besuchstage bis auf Weiteres aufgehoben. Auf Nachfrage zum Gesundheitszustand des Kindes wurde ihr wie schon früher einmal mitgeteilt, dass sich Hannelore in dem Vierteljahr ihres Aufenthaltes in Scheuern “ganz schön herausgemacht” habe. Allerdings seien “die geistigen Fähigkeiten ziemlich gering”, und es seien “deshalb hinsichtlich des Geisteszustandes keine sehr wesentlichen Änderungen zu erwarten.” Die Kleine sei aber “munter und ganz heimisch hier.” Bei dem oben gezeichneten Diagnosebild zeigte sich die Anstalt in Scheuern Anfang 1942 erstaunlicherweise bereit, Hannelore auf Wunsch der Mutter dennoch nach etwa sieben Monaten wieder nach Hause zu entlassen. Der Entlassung stimmten sowohl das Hanauer Amt, das Hannelore eingewiesen hatte, als auch der Bürgermeister von Bergen-Enkheim am 02.01.1942 zu. Der Familie wurde mitgeteilt, dass sie Hannelore am 15.01.1942 abholen könne. Doch dazu kam es nicht. Vielmehr wird in der Krankengeschichte berichtet, dass den Eltern, die Hannelore erst zwei Monate später am 17.03.1942 in Scheuern besuchten und ihr Kind mitnehmen wollten, dringend davon abgeraten wurde, “da das Kind erhöht pflegebedürftig” sei. Mit dem Argument, dass es auch sehr zum Schaden des jüngeren zweiten, gesunden Kindes sei, ließen sich die Eltern umstimmen und waren schließlich mit dem weiteren Verbleib von Hannelore in Scheuern einverstanden. Was allerdings in der Zwischenzeit, in den Monaten Januar und Februar, geschehen war und zum Widerruf der Entlassung führte, davon wird nichts berichtet. Die Krankengeschichte enthält noch eine weitere Lücke. Nach der Schilderung von starken Hospitalismus-Symptomen, die in dieser zweiten Phase der Erkrankung gehäuft auftraten, bricht der Bericht der Anstalt Scheuern im September 1942 ab. Im Februar des folgenden Jahres ergänzt die Landesheilanstalt Hadamar dann den Bericht mit zwei kurzen handschriftlichen Notizen über die Verlegung von Hannelore Ziegler “in einem unveränderten Zustand” in die Anstalt Hadamar und ihren bald danach eingetretenen Tod. Die Verlegung nach Hadamar bei Limburg erfolgte auf Anordnung des Oberpräsidenten der Verwaltung des Bezirksverbandes Nassau am 18.02.1943. Mit nur 8 Jahren verstarb Hannelore Ziegler drei Wochen später am 10.03.1943 vorgeblich an einer „Darmkatarrh“. Leider ist kein Vermerk darüber erhalten, wo Hannelore Ziegler bestattet wurde. Es ist, so schreibt die Gedenkstätte Hadamar, “jedoch wahrscheinlich, dass sie auf dem Anstaltsfriedhof in Hadamar bestattet wurde.” Ewald Wirth, im September 2026
Initiative Stolpersteine Bergen-Enkheim Frankfurt am Main
NS-Euthanasie-Opfer
Zur Begriffsklärung teilt die Gedenkstätte Hadamar mit, dass die „T4“ sich auf die Gasmordaktionen von 1940 bis 1941 bezieht. Danach ist im Zuge der sogenannten Dezentralen Euthanasie weiter gemordet worden. Zu diesen Opfern gehört Hannelore Ziegler. [Der Name “Aktion T4” leitet sich von der Adresse der Berliner Zentrale ab: Tiergartenstraße 4. Nach offiziellen Protesten (u. a. durch den Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen) wurde die Aktion im August 1941 zwar gestoppt, die Morde an Patienten in Heil- und Pflegeanstalten gingen jedoch dezentral durch Medikamentenüberdosierung und gezieltes Verhungern- Lassen bis zum Kriegsende weiter. Insgesamt fielen den nationalsozialistischen Krankenmorden bis 1945 über 200.000 Menschen zum Opfer.
Informationen der Gedenkstätte zu dem ehemaligen Anstaltsfriedhof: Angehörige wurden systematisch über das Schicksal ihrer Familienmitglieder belogen. So auch in Bezug auf die letzte Ruhestätte. Ab 1942 wurden die ermordeten Menschen mehrheitlich in Massengräbern verscharrt. Als Tarnung wurde ein Anstaltsfriedhof mit vorgetäuschten Einzelgräbern angelegt. Diese vorgetäuschten Einzelgrablagen wurden 1964 eingeebnet, und der Anstaltsfriedhof wurde zu einem Erinnerungsort für die Opfer der NS-„Euthanasie“- Verbrechen umgestaltet. Symbolische Grabsteine, welche die Religionszugehörigkeit der Ermordeten symbolisieren, wurden neben einer zentralen Gedenkstele mit der Inschrift „Mensch achte den Menschen“ aufgestellt.
Foto: 2026 Ewald Wirth > Zurück zur Stolpersteinliste